Polizei nimmt Radfahrende ins Visier

Heute Morgen kontrollierte die Polizei im Rahmen der Aktion „Respekt durch Rücksicht“ an der Magdeburger Straße unterhalb der Eisenbahnbrücke. Dieses Mal schaute die Polizei nicht nur auf drängelnde Autofahrer, sondern nahm verstärkt die Radler ins Visier.

Verkehrskontrolle Magdeburger Straße

Die radelnde Frau Korn nutzt natürlich auch immer den kürzesten Weg und fuhr prompt in die Verkehrskontrolle neben der Yenidze. „Radfahren auf dem Fußweg ist verboten junge Frau!“ ermahnte mich der Polizist.

Ich erhielt einer freundlichen Belehrung mit mündlicher Verwarnung und habe mein Rad brav zur Ampel an der Marienbrücke geschoben.

Verkehrskontrolle Marienbrücke

Am 27. April findet die nächste Schwerpunkt-Kontrolle zum Thema „Rechtsfahrgebot und Radwegbenutzung durch Radfahrende“ statt. Kontrolliert wird auf der Marienbrücke jeweils an den Brückenrampen.

Viele nutzen den kurzen Weg zum Elberadweg und benutzen den Radweg entgegengesetzt. Im Berufsverkehr kann es da schon ziemlich eng werden auf der Marienbrücke. Für Radfahrende gilt laut Straßenverkehrsordnung das Rechtsfahrverbot und die Radwegbenutzungspflicht. Falsche Straßennutzung ist eine Hauptunfallursache bei Radfahrern.

Wer einen Radweg in der nicht freigegebenen Richtung oder gar nicht nutzt, gefährdet sich und andere. Bei einem Verstoß dagegen fallen mindestens 15 Euro Strafe an. Unterstützt wird diese Kontrollaktion von der Fahrradgruppe der Verkehrspolizei.

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Dieser Beitrag ist Teil 4 von 105 der Artikel-Serie Polizeimeldungen

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