Die Spielo 44 von „Wolle“ wurde überfallen.
In den Polizeimeldungen liest sich das ganze so:
Spielothek überfallen
Zeit: 10.10.2023, 22:55 Uhr Ort: Dresden-Friedrichstadt
Am späten Dienstagabend hat ein Unbekannter eine Spielothek in der Friedrichstadt überfallen.
Der Täter betrat maskiert und mit vorgehaltenem Messer das Casino. Er ging zielstrebig auf einen Mitarbeiter zu und forderte Geld. Der Bedrohte gab Bargeld in mittlerer dreistelliger Höhe heraus, woraufhin der Täter in unbekannte Richtung floh. Verletzt wurde niemand. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung aufgenommen. (lr)„
Was im Polizeisprech sehr nüchtern klingt, schlägt auf anderen Medienseiten große Wellen.
Was die Polizei nicht schreibt
Der bewaffnete Raubüberall wurde in der Spielothek auf der Schäferstraße 44 durchgeführt. Der Ort ist ein historischer, denn zwischen den blickdichten Fenstern der „Spielo 44“ hängt eine Gedenktafel auf den Geburtsort der Malerin Paula Moderson Becker.
Die überfallene Spielothek gehört zum Unternehmen von „Wolle“ Förster, dem ehemaligen selfmade DDR-DJ und (nun) Unternehmer. Sein Unternehmen mit mehreren Firmen hat einen geschätzen Jahresumsatz von 7 Millionen Euro. Zum Imperium von „Wolle“ gehört auch Dresdens erste Nachtbar, das „Klax“ in Dresden Mickten. Wolle betreibt auch weitere 5 Spielotheken, die Restaurants „Sushi & Wein“ und die Wolle Werbung in Dresden.
Übereinstimmend berichten mehrere Dresdner Zeitungen (sz-online, TAG24, Bild) von diesem Überfall. Ein Blatt hat sogar genaue Zahlen zur Dauer und Beute (1 Messer, 47 Sekunden, 500 Euro) und der Länge der Klinge des Messers (30 cm) -Quelle: Bild.de-
Schon vier Minuten nach dem bewaffneten Raubüberfall war „Wolles“ eigene Security am Tatort. Sie waren damit schneller als die Polizei.
Als Reaktion auf den Überfall hat „Wolle“ nun die Handkassen in seinen Spielotheken abgeschafft und damit das vorhandene Bargeld in den Teilen seines Unternehmens praktisch abgeschafft.
Zudem kündigt „Wolle“ an eine Belohnung zur Ergreifung des Täters aussetzen zu wollen, wenn die Polizei den Täter nicht fasst. Dabei geht es ihm nicht um die erbeuteten 500 Euro, sondern um die Gewaltandrohung gegen seinen Mitarbeiter.