„Alle Räder stehen still wenn dein starker Arm es will.“ (Georg Herwegh) Am Freitag ist wieder ein Streik im ÖPNV.
Leider müssen wir alle umplanen, aufs Rad, aufs Auto oder zu Fuss.
ver.di vemeldet dazu:
Die Gewerkschaft ver.di ruft die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Sachsen am 22. März 2024 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Nachdem die Arbeitgeber in der ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2024 kein Angebot zu den Forderungen vorgelegt und die zweite Verhandlungsrunde einseitig abgesagt hatten, wurden die Gespräche am 19. März 2024 in Leipzig fortgesetzt.
Im Zuge dieser Verhandlungen legte der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen ein Papier vor, das zahlreiche Gegenforderung enthält und jede Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten vermissen lässt.
So wurden nach mehreren Gesprächsrunden zwar kleine Verbesserungen beim Thema Zuschläge und geteilte Dienste in Aussicht gestellt. Gleichzeitig fordern die Arbeitgeber jedoch eine massive Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen – und das in einer Tarifrunde, die unter dem Schwerpunkt Entlastung steht.
Dazu sagt Paul Schmidt, ver.di Fachbereichsleiter und Verhandlungsführer: „Statt für Entlastung zu sorgen, fordern die Arbeitgeber, dass die Beschäftigten zukünftig bis zu 44 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Mehrarbeit soll anders als bisher aber nicht mehr in Freizeit, sondern ausschließlich in Geld abgegolten werden. Im Ergebnis würden die eh schon stark belasteten Kollegen noch schneller verschlissen. Das ist kurzsichtig und verantwortungslos.“
Schon jetzt sind die Krankenstände im ÖPNV in der Regel mindestens doppelt so hoch wie in der gesamten Wirtschaft. Gleichzeitig ist der Anteil der Beschäftigten unter 35 Jahren im Schnitt nur halb so hoch wie in anderen Branchen. Es gelingt de facto also kaum noch, junge Beschäftigte von einem Jobeinstieg im Nahverkehr zu überzeugen.
Nachdem es erst im letzten Jahr gelungen war, im Tarifvertrag Nahverkehr das Entgeltniveau des öffentlichen Dienstes zu erreichen, wollen die Arbeitgeber nun eine Kehrtwende vollziehen. Sie fordern die Entkopplung der Arbeitsbedingungen vom öffentlichen Dienst. So sollen zukünftige Entgeltsteigerungen oder Veränderungen bei der Arbeitszeit in den ÖPNV-Unternehmen nicht mehr umgesetzt werden. „Bei der nächsten Tarifrunde im öffentlichen Dienst verhandeln wir über die Einkommen der Beschäftigten in Rathäusern, Kitas, den Stadtreinigungen und vielen Bereichen mehr. Von den Kollegen im Nahverkehr erwarten die Arbeitgeber nun aber, dass sie sich davon entkoppeln und auf die dort zu vereinbarenden Verbesserungen verzichten. Das ist schlicht und ergreifend ungerecht“, ergänzt Schmidt.
Daher ruft ver.di die Beschäftigten der kommunalen Verkehrsunternehmen in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau am 22. März 2024 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Hintergrund: Jahrelang wurden im sächsischen Nahverkehr die geringsten Löhne bundesweit gezahlt. Mit dem im ersten Quartal stattfindenden Lohnsteigerungen schließen die Beschäftigten nun zum Lohnniveau des öffentlichen Dienstes auf. Sollte die Anbindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) aufgehoben werden, fallen die Beschäftigten erneut hinter die Einkommen und Arbeitsbedingungen anderer kommunaler Beschäftigter zurück.
Forderungen in der Tarifrunde:
- Erhöhung des Urlaubsanspruchs 33 Arbeitstage
- Einführung von Zeitzuschlägen für Samstagsarbeit in Höhe von 20 Prozent
- Erhöhung der Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit auf 50 Prozent verbunden mit der Möglichkeit, diese in zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln
- Erhöhung der Zeitzuschläge für Nachtarbeit auf 25 Prozent verbunden mit der Möglichkeit, diese in zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln
- Verkürzung der Stufenlaufzeiten auf jeweils 2 Jahre
- 5 zusätzliche Regenerationstage für Kombifahrer*innen
- je 1 zusätzlicher Regenerationstag für 100 geleistete Nachtstunden (jahresübergreifend)
- Anerkennung der Wegezeiten als Arbeitszeit, wenn Anfangs- und Endort des Dienstes nicht identisch sind
- Streichung der Ausnahmen bei der ununterbrochenen Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten
- Berechnung der Zeitzuschläge auf der jeweils individuellen Erfahrungsstufe der Beschäftigten
- Begrenzung der Anzahl der geteilten Dienste auf max. 1 pro Beschäftigten pro Monat; Ausnahmen sind einvernehmlich möglich
- Überstundenzuschläge für Fahrzeugverspätungen ab der 1. Minute als Überstunden
- Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste auf 30 Euro pro Dienstschicht
- Wiederinkraftsetzen der Regelungen zur Altersteilzeit