In der Friedrichstadt wurde ein Radfahrer bei einem Unfall verletzt und der Autofahrer floh vom Unfallort.
Laut Polizeibericht geschah das ganze schon am Freitag, den 21. November 2025 um 06:35 Uhr auf der Adlergasse

Ein 32 Jahre alter Mann war zwischen der Seminarstraße und der Wachsbleichstraße unterwegs. Auf diesem engen Stück Straße kam ihm ein Pkw entgegen. Der autofahrende Mensch wich nicht aus und fuhr weiter auf den Radfahrer zu. Beim Ausweichen stürzte der Radfahrer auf den Fußweg und der Autofahrer, der es gesehen haben muss, fuhr davon.
Die Polizei ermittelt nun wegen der Unfallflucht aufgenommen.
Vorsicht auf der Adlergasse
Beim befahren der Adlergasse ergeben sich immer wieder gefährliche Situationen. Befährt man sie von der Seminarstraße aus, so müssen entgegenkommende Fahrzeuge ausweichen, da die parkenden Fahrzeuge in ihrer Fahrtrichtung stehen. Die Kreuzung Adlergasse/Wachsbleichstraße zählt inzwischen auch zu den gefährlicheren, da Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer oft zu schnell in den Kreuzungsbereich einfahren und die geltenden Vorfahrtsregeln (rechts vor links) nicht beachten.
Besonders eng wird es auf der Adlergasse zwischen Hotel und der Kneipe Stadt Riesa, hier stehen regelmässig Fahrzeuge im Halteverbot und blockieren so den Verkehr.

Die Adlergasse hat aber noch eine Besonderheit, bei Nässe verwandelt sich das eingebaute Kopfsteinpflaster in eine gefährliche Rutschbahn. Gefährlich wird es dann für alle, die Bremswege verlängern sich und selbst laufende Menschen können da Probleme bekommen.
Parken auf der Wachsbleichstraße
Das es bei uns schwierig ist Parkplätze zu finden ist bekannt. Bekannt ist auch, dass auf der Wachsbleichstraße, Höhe Haus Nummer 4 hinter der Instalation, ein Parkverbot besteht und seit einiger Zeit steht da auch ein entsprechendes Schild. Dieses Schild sorgt aber derzeit für Verwirrung, denn es steht nicht mehr in der von der STVO vorgeschriebenen Stellung. So kann und wird es nicht wahrgenommen. Auf der einen Seite entstand so eine gute Einnahmequelle für die Stadtkasse, aber auch für Anwälte mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht.

In der STVO (§ 40 StVO) heißt es dazu: Sie müssen rechts von der Fahrbahn und im spitzen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt, um gut sichtbar zu sein
