Seltsames tut sich auf dem Grundstück Adlergasse 18. Da stehen nun schon seit einigen Wochen Fahrzeuge und nun kam noch eine Horizontalsperre dazu.
die Fahrzeuge
Das Autos auf Grundstücken stehen ist normal. Normal ist aber nicht, dass drei baugleiche, augenscheinlich fahrbereite Kleintransporter ohne Nummernschilder in aller Öffentlichkeit herumstehen. Wer sie da abgestellt hat, kann uns niemand sagen. Vielleicht stehen sie zum Verkauf und warten sie auf neue Halter. Eigenartig ist aber das sie ab und an auf dem Grundstück bewegt werden. Ebenso eigenartig ist, dass an den Fahrzeugen manchmal Menschen beim Be- oder Entladen zu beobachten sind.


die Horizontalsperre
Eine Horizontalsperre bzw. Horizontalabdichtung verhindert als Teil der Bauwerksabdichtung, dass Bodenfeuchtigkeit im Mauerwerk kapillar aufsteigt (auch bekannt als aufsteigende Feuchtigkeit).
Bei Neubauten im Sockelbereich des Mauerwerks schreibt die DIN mindestens eine Horizontalsperre vor, die sich mindestens 30 cm über dem Erdreich befindet. In Neubauten mit Kellern gibt es zusätzlich eine weitere Sperre 5 cm über dem fertigen Kellerfußboden und eine dritte Sperre unterhalb der Kellerdecke, sofern diese sich in der Höhe des umgebenden Erdreichs befindet.
Bei älteren Gebäuden fehlen oft Sperrschichten oder diese halten der Feuchtigkeit nicht mehr stand. In solchen Fällen sind nachträglich eingebrachte Horizontalsperren oft wesentlich, um eine Mauerwerkstrockenlegung zu erreichen.


Bei der drucklosen Bohrlochinjektion (oben gut zu sehen) im Saugwinkelverfahren wird die Abdichtmasse präzise an der gewünschten Stelle eingebracht, um eine effektive Horizontalsperre zu erzeugen. Hierbei kommt lösemittelfreies Kunstharz zum Einsatz, das speziell gegen aufsteigende Feuchtigkeit in Wänden wirkt – selbst bei stark durchnässten und versalzenen Bauwerken.
