Nach längerer Zeit gibt es leider wieder eine Polizeimeldung aus der Friedrichstadt.
In den Medieninformationen der Dresdner Polizei fanden wir diese Meldung:
Duo raubte Jugendlichem 40 Euro
Zeit: 05.09.2024, 10:05 Uhr
Ort: Dresden-Friedrichstadt
Zwei Unbekannte haben einem Jugendlichen 40 Euro geraubt.
Die Täter sprachen den 17-Jährigen an der Weißeritzstraße an und bedrohten ihn mit einem Beil. Sie verlangten Geld. Da der Jugendliche keins dabeihatte, gingen sie mit ihm zu einer Bankfiliale, wo der 17-Jährige 40 Euro abhob und dem Duo gab. Er blieb unverletzt. Die Polizei ermittelt wegen räuberischer Erpressung.
Verhaltenshinweise für Opfer
Die Polizei gibt weiteren folgende Hinweise:
Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung, mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter des Raubes, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien.
Wenn Sie beim Raub verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren. Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
Wenn es mit dem Täter oder der Täterin unmittelbaren Körperkontakt gab, waschen Sie die betroffene Körperstelle bzw. Ihre Kleidung bitte nicht. Denn nur so können mögliche Spuren gesichert werden. Haben Sie den Täter oder die Täterin durch Ihre Gegenwehr verletzt, z.B. durch kratzen? Dann waschen Sie sich auch hier nicht, sondern lassen Sie die Spuren bei der Polizei sichern.