Licht ins Dunkel

Gerade jetzt, in der „dunklen“ Jahreszeit ist es wichtig zu sehen und gesehen zu werden, also bringen wir Licht ins Dunkel. Wer auch immer derzeit in der Dunkelheit unterwegs ist, ist auch manchmal genervt. Fahrradfahrende Menschen blenden den Gegenverkehr mit ultrahellen Scheinwerfern und scheinen sich dessen bis jetzt nicht einmal bewusst zu sein.

geblendet

Die StVZO

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wird alles zu Beleuchtung von Fahrrädern geregelt. Nachzulesen sind diese Regelungen in § 67 der StVZO, laut Absatz drei muss der Scheinwerfer so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.

Der richtige Neigungswinkel

Die zwei Probleme, welche beim Einstellen des Scheinwerfers auftreten, sind fast allen Radfahrer:innen bekannt. Ist der Neigungswinkel des Lichts zu niedrig, fällt der Lichtkegel direkt vor das Fahrrad und die Strecke ist nur schlecht beleuchtet. Ist der Neigungswinkel zu groß, werden andere Verkehrsteilnehmer:innen geblendet.

Wie stelle ich den richtigen Neigungswinkel ein?

Mache den Mauertest! Eine Grundvoraussetzung für den Mauertest ist die StVZO-konforme Montage des Scheinwerfers am Fahrrad. Das bedeutet, deine Beleuchtung sollte auf einer Höhe von 40 bis 120 Zentimetern, gemessen vom Boden, angebracht sein. Nun stellst du dich in einem Abstand von etwa 5 Metern vor eine Mauer. Miss die Höhe der Fahrradbeleuchtung am Fahrrad nach und markiere diese Höhe an der Mauer (mit Kreide). Jetzt schalte die Beleuchtung ein und achte auf den Lichtkegel an der Mauer, die Oberkante des Lichts sollte unterhalb der Markierung sein. Liegt er darüber, werden andere Verkehrsteilnehmende geblendet.

Ist meine Lampe laut StVZO zugelassen?

die richtige Lampe bringt Licht ins Dunkel

Um sicherzugehen, dass dein Scheinwerfer für die Straße zugelassen ist, solltest du ihn auf seine Zulassungsnummer prüfen. Das Kraftfahrt-Bundesamt testet alle Beleuchtungselemente auf ihre Stärke und die Gleichmäßigkeit ihres Lichtfelds. Lampen und Leuchten, die alle Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen, werden mit einer K-Nummer (Wellenlinie, Großbuchstabe K und Ziffernfolge) versehen. Du solltest sie am Scheinwerfer und am Rücklicht finden.

Licht ins Dunkel, ja

aber wie hell darf es sein?

Die 10-Lux-Regelung ist ebenfalls in der StVZO festgehalten und schreibt vor, dass die Beleuchtungsstärke im Kernausleuchtungsbereich auf einer frontal angestrahlten Wand in 10 Metern Entfernung mindestens 10 Lux betragen muss. Lux ist die Beleuchtungsstärke und gibt an, welche Menge abgestrahltes Licht auf eine bestimmte Fläche fällt.

Tatsächlich ist der Großteil der im Handel erhältlichen Fahrradbeleuchtung mittlerweile leistungsstärker. Effiziente LED-Leuchten drängen schwächere Halogenlampen vom Markt. Aber alle Modelle, die mit einer K-Nummer versehen sind, kannst du ohne Bedenken an dein Fahrrad anbringen.

sehen und gesehen werden

Wie weit muss der Lichtkegel reichen?

Darauf findet sich keine Antwort in der StVZO. Eine Ausleuchtung bis zu 50 Meter wird von den meisten Fahrradfahrern als angenehm empfunden. Einige Modelle leuchten bis zu 100 Meter weit die gesamte Breite der Fahrbahn aus. Je nachdem wie schnell und wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, solltest du eine Fahrradbeleuchtung wählen, die dir ein vorausschauendes Fahren ermöglicht.

Zusätzliches Licht im Dunkel

Eine Zusatzbeleuchtung kannst du am Helm, am Körper oder am Rucksack anbringen. Helmlampen leisten insbesondere Mountainbikern gute Dienste, wenn sie in Wald und Wiese unterwegs sind. Ein zusätzliches Rücklicht am Fahrrad oder am Rucksack kann die Sicherheit im Stadtverkehr erhöhen.

Die zusätzliche Beleuchtung ist generell nicht verboten, aber sie ersetzt keine Fahrradbeleuchtung. Alle Fahrräder müssen also weiterhin mit Scheinwerfer und Rücklicht unterwegs sein. Du musst aber auch sicher sein, dass deine Zusatzbeleuchtung andere nicht blendet.

Rück – Licht ins Dunkel

Damit Autofahrer, die sich von hinten nähern, dich nicht übersehen, musst du mindestens ein rotes Rücklicht am Fahrrad und im Einsatz haben. Bei der Montage von LED-Rücklichtern mit Batterie oder Akku solltest du darauf achten, dass deine Beleuchtung 25 bis 120 Zentimeter Abstand vom Boden aufweist. Aufgrund der geringeren Leuchtkraft blendet dein Rücklicht Autofahrer normalerweise nicht.

Die StVZO-konforme Verwendung bedeutet für das Rücklicht einen Betrieb in Dauerlicht-Modus vor, Blicken sieht zwar schick aus, ist aber eigentlich nicht erlaubt.

Wenn du dir unsicher bist, wie alles richtig eingestellt und StVZO-konform montiert ist, dann lass dich einfach in einer Fahrradwerkstatt oder in einem Fachhändlergeschäft beraten.

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