Anlässlich der bevorstehenden Gedenktage im November weist das Ordnungsamt in Sachsen auf besondere Schutzbestimmungen hin. Gastwirte, Veranstalter und Betreiber von Spielhallen werden gebeten, die folgenden Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen zu beachten:
Am Sonntag, dem 19. November 2023 (Volkstrauertag), am Mittwoch, dem 22. November 2023 (Buß- und Bettag) und am Sonntag, dem 26. November 2023 (Totensonntag) sind öffentliche Tanzveranstaltungen und Unterhaltungsangebote, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, von 3 bis 24 Uhr untersagt.
Dies schließt Veranstaltungen wie Zirkus, Theater oder Varieté mit einem frechen oder belustigenden Charakter ein. Spielhallen, Sportwettbüros sowie öffentliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls bis 11 Uhr nicht gestattet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden
One thought on “Besondere Gedenktage im November”