Wahljahr 2024

Wir haben das Wahljahr 2024, doch bevor wir alle zu den nächsten Kommunal- und Europawahlen am Sonntag, den 9. Juni 2024 an die Wahlurnen treten und unsere Stimme (n) abgeben, eröffnen wir eine Fragensammlung.

Löwen-Plastik vor dem Rathaus Dresden
Wer sitzt bald hinter diesem Tor?

Was wolltet ihr schon immer von einer Kandidatin oder einem Kandidaten im Wahljahr 2024 wissen?

Dabei konzentrieren wir uns auf die Kandidateninnen und Kandidaten für den Stadtbezirksbeirat und den Stadtrat.

Für den Stadtbezirksbeirat sollten sich die Fragen auf lokale, friedrichstädter, Themen beschränken.

Für den Stadtrat sind natürlich Themen der Stadtgesellschaft interessant.

© Landeshauptstadt Dresden

Herauszufinden gilt:

Kennen die Kandidatinnen und Kandidaten ihren Wahlbezirk?

Was wollen sie in/für ihrem Wahlkreis erreichen?

Also schreib uns was euch umtreibt und beschäftigt oder was ihr schon immer mal von den wählbaren Menschen wissen wolltet.

Wir werden eure Fragen sammeln und sie allen Kandidatinnen und Kandidaten gleich stellen. Die Antworten werden wir für euch hier im Friese-Journal veröffentlichen.

Unser Stadtteil gehört diese Jahr zum Kommunalwahlkreis 10.

Was wird gewählt?

In Dresden werden die Vetreterinnen und Vertreter des Stadtrates, der Ortschaften und der Stadtbezirksbeiräte neu gewählt. Am 9. Juni 2024 werden von uns unsere kommunalen Vetreterinnen und Vetreter für die Stadtbezirke, Ortschaften und dem Stadtrat gewählt.

An diesem Tag werden aber auch die Abgeordneten des Europaparlaments in Dresden gewählt.

Wer darf wählen? 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit über drei Monaten in Dresden wohnen

Novum bei Europawahl

Parallel zu den Kommunalwahlen finden die Europawahlen statt. Dieses Jahr gibt es eine wichtigen Gesetzesänderung in Europa.

Das Alter für die Wahlberechtigung für die Europawahlen ist erstmals 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Somit sind alle sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben wahlberchtigt.

Lasst euch benachrichtigen oder benachrichtigt andere!

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