neue Stolpersteine

Am Dienstag 07. Mai 2025 verlegt der Verein „Stolpersteine für Dresden e.V.“ zwei neue Stolpersteine in der Dresdner Friedrichstadt.

Sie werden vor dem Haus Schäferstraße 17 in den Boden eingelassen und erinnern an Helene und Walter Hempel. Das Ehepaar wohnte gegenüber im Haus Schäferstraße 16, da befindet sich aber derzeit eine Grünanlage und die Stolpersteine bekommen ihren Platz auf der anderen Straßenseite.

neue Stolpersteine (pixabay)

Helene Hempel

Schäferstraße 17, Friedrichstadt

HIER WOHNTE
HELENE HEMPEL
GEB. GANENZ
JG. 1893
ZEUGIN JEHOVAS
SEIT 1936 MEHRMALS
VERHAFTET
ZULETZT 16.11.1943
MÜNCHEN-STADELHEIM
ENTLASSEN 26.4.1945

Helene Hempel wurde am 1. September 1893 als Helene Ganenz als Tochter von Gustav Ganenz, einem Landwirt, und Maria Ganenz, geborene Luckfiel, in Wulkow (heute ein Ortsteil von Neuruppin), geboren. Sie arbeitete als Haushaltshilfe bis sie am 1. September 1918 Walter Hempel (1895–1967) heiratete, mit dem sie die Tochter Hildegard Hempel (verheiratete Schäfer, 1914–2004) und eine weitere Tochter bekam. Die Familie zog 1920 nach Dresden und wohnte in der Mathildenstraße 30. 1927 kamen Helene Hempel und ihr Mann in Kontakt mit der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und ließen sich im folgenden Jahr als Zeugin Jehovas taufen. Nachdem die Zeugen Jehovas in Sachsen am 18. April 1933 verboten worden waren, übte die Familie ihren Glauben im Untergrund weiter aus.
Als am 12. Dezember 1936 rund 3 500 Zeuginnen und Zeugen Jehovas massenhaft Flugblätter verteilten, in denen sie ihre brutale Verfolgung durch das NS-Regime anprangerten, war auch Helene Hempel beteiligt. Vier Tage später wurde sie deswegen verhaftet und kurz darauf in das Gerichtsgefängnis in der Dresdner George-Bähr-Straße 5 eingeliefert. Das Sondergericht Freiberg verurteilte sie am 23. März 1937 zu einer einjährigen Haftstrafe, die sie im Frauenzuchthaus Cottbus verbüßte. Während dieser Zeit wurden ihr Mann und ihre inzwischen verwitwete ältere Tochter ebenfalls verhaftet.
Um 1942 zog Helene Hempel mit ihrem Mann in die Schäferstraße 16 um. Bei einer Kurierfahrt in das 1938 völkerrechtswidrig dem Deutschen Reich einverleibte Sudetengebiet wurde sie am 16. Juli 1943 zusammen mit ihrem Mann auf dem Bahnhof in Drum (heute: Stvolínky, Tschechische Republik) erneut festgenommen. Bei der Kontrolle eines Reisekoffers waren verbotene Schriften und Bücher der Religionsgemeinschaft gefunden worden. Am 24. November 1943 traf sie im Zuchthaus München-Stadelheim ein, am 19. Februar 1944 erfolgte die Verlegung in das Gefängnis Weilheim. Das Verfahren gegen Helene Hempel sollte – wie für über 200 weitere Zeuginnen und Zeugen Jehovas – ursprünglich vor dem Volksgerichtshof stattfinden. Die Anklageschrift vom 1. April 1944 warf ihr vor, an verschiedenen Orten illegale Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas besucht und in ihrer eigenen Wohnung bei der Taufe einer neuen Gläubigen anwesend gewesen zu sein. Dies wurde als „Wehrkraftzersetzung“ gewertet. Der Prozess gegen Helene Hempel wurde jedoch vom Hauptverfahren abgetrennt. Am 14. April 1945 verlegte man sie von Weilheim nochmals nach München-Stadelheim. Dort verurteilte sie das Oberlandesgericht München am 25. April 1945 zu einer einjährigen Haft, die durch die lange Untersuchungshaft schon verbüßt war. Helene Hempel kam am nächsten Tag frei – vier Tage bevor US-amerikanische Truppen München besetzten. Nach ihrer Rückkehr nach Dresden lebte Helene Hempel mit ihrem Mann, ihrer Tochter Hildegard und deren beiden Kindern in der Industriestraße 32. Am 18. September 1947 wurde Helene Hempel als „Opfer des Faschismus“ anerkannt. Im Zuge des Verbots der Religionsgemeinschaft in der DDR Ende August 1950 wurde ihr Mann erneut verhaftet und zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Helene Hempel verlor ihren Status als „Opfer des Faschismus“ im Oktober 1950 wieder. 1956 verließ sie die DDR und zog nach München zu ihrer Tochter Hildegard. Nach seiner Haftentlassung wenige Monate später folgte ihr Mann. Helene Hempel starb in München.

Für ihren Ehemann ist folgende Inschrift geplant:

Walter Hempel

Schäferstraße 17, Friedrichstadt

HIER WOHNTE
WALTER HEMPEL
JG. 1895
ZEUGE JEHOVAS
SEIT 1934 MEHRMALS
VERHAFTET
ZULETZT 16.11.1943
TODESURTEIL 13.12.1944
VOLKSGERICHTSHOF
KZ DACHAU
BEFREIT

Walter Hempel wurde am 21. März 1895 in Dresden als eines von vier Kindern von Klara Hempel, geborene Gerhard(t), und dem Schneidermeister Gustav Hempel geboren. Im Ersten Weltkrieg diente er als Sanitäter. Wie sein Vater lernte er den Beruf des Schneiders und eröffnete in Dresden ein eigenes Geschäft. Er heiratete am 1. September 1918 Helene Ganenz aus dem brandenburgischen Wulkow (heute ein Ortsteil von Neuruppin). Das Ehepaar bekam 1914 die Tochter Hildegard Hempel (verheiratete Schäfer, 1914–2004) und 1915 eine zweite Tochter. Seit 1920 wohnte das Paar in Dresden in der Mathildenstraße 30. In den 1920er-Jahren engagierte sich Walter Hempel für die SPD.
Seit 1927 hatte die Familie Kontakt zu der Religionsgemeinschaft der Jehovas Zeugen. 1928 ließen sich die Eltern taufen. Obwohl Zeugen Jehovas am 18. April 1933 in Sachsen verboten wurden, praktizierte die Familie ihren Glauben weiter. Bereits am 10. Januar 1934 wurde Walter Hempel das erste Mal in so genannte „Schutzhaft“ genommen, die unterschiedlichen Quellen zufolge entweder am 28. Februar oder erst im April 1934 endete.
Am 4. Dezember 1935 wurde Walter Hempel zum zweiten Mal verhaftet und drei Tage später in die Gefangenenanstalt in der George-Bähr-Straße 5 in Dresden eingeliefert. Das Sondergericht Freiberg verurteilte ihn am 29. April 1936 zu einem Jahr Gefängnis. Das Gericht warf ihm vor, Bibeln verbreitet und Bibelstunden in Privatwohnungen abgehalten zu haben. Walter Hempel wurde Ende Dezember 1936 aus der Haft in Leipzig-Kleinmeusdorf entlassen, jedoch einen Monat später wieder gefangen genommen, weil er eine Ausgabe der verbotenen Zeitschrift „Das Goldene Zeitalter“ an sich genommen hatte. Am 29. Juni 1937 verurteilte das Sondergericht Freiberg ihn zu einer achtzehnmonatigen Gefängnisstrafe, die er auf Schloss Hoheneck verbüßte. Anfang September 1938 kam er wieder frei.
Um 1942 zogen Walter und Helene Hempel in Dresden in die Schäferstraße 16 um. Von hier aus überbrachten sie als Kuriere heimlich angefertigte Schriften, Spendengelder und Abschiedsbriefe von zum Tode verurteilten Zeugen Jehovas auch in das nahe gelegene Sudetenland. Am 16. November 1943 wurde das Paar anlässlich einer Kurierfahrt auf dem Bahnhof in Drum (heute: Stvolínky, Tschechische Republik) verhaftet. Über Gefängnisse in Bömisch-Leipa (heute: Ceská Lípa, Tschechische Republik) und München-Neudeck kam er im Juni 1944 ins Zuchthaus München-Stadelheim. Seine am selben Ort inhaftierte Frau und die ältere Tochter durfte er nicht sehen. Laut der Anklageschrift, die sich gegen über 200 Zeuginnen und Zeugen Jehovas richtete, wurde er beschuldigt, seine Wohnung für konspirative Treffen genutzt, Unterkunft für flüchtige Glaubensbrüder beschafft, in Privatwohnungen Taufen neuer Gläubiger durchgeführt, einen Vervielfältigungsapparat beschafft und Abschiedsbriefe von zum Tode verurteilten Zeugen Jehovas, darunter seines Schwiegersohns Walter Schäfer (1910–1942), zur Veröffentlichung weitergegeben zu haben. Das Verfahren gegen Walter Hempel wurde Ende Juni 1944 abgetrennt. Im September 1944 wurde er in das Gerichtsgefängnis Würzburg gebracht, wo der Volksgerichtshof ihn am 13. Dezember 1944 zum Tod verurteilte. Bereits einen Tag später überstellte man ihn nach Frankfurt-Preungesheim. Sein Rechtsanwalt stellte ein Gnadengesuch und empfahl ihm, auch selbst um Gnade wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit zu bitten, was Walter Hempel aber ablehnte. Auf dem Transport in das Konzentrationslager Dachau wurde er im Mai 1945 von amerikanischen Truppen befreit.
Am 18. September 1947 wurde Walter Hempel als „Opfer des Faschismus“ anerkannt. Am 27. August 1950, vier Tage vor dem erneuten Verbot von Jehovas Zeugen in der DDR, wurde Walter Hempel erneut verhaftet. Das Verfahren gegen 22 Zeuginnen und Zeugen Jehovas vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden endete für ihn am 25. November 1950 mit der Verurteilung zu zehn Jahren Haft. Im November 1956 wurde er wegen „guter Führung“ vorzeitig aus der Strafvollzugsanstalt Waldheim entlassen. Wenige Tage nach seiner Entlassung floh Walter Hempel, der seines Glaubens wegen über zehn Jahre inhaftiert gewesen war, über Berlin nach München, wo seine Frau und seine Tochter bereits wohnten. Dort starb er am 27. Januar 1967.

Quelle der Texte: T. Martin Krüger http://stolpersteine-dresden.de

Weiterführende Informationen und auch Bilder der Familie sind auf der Seite https://alst.org/aktuelles/sechs-stolpersteine-fuer-eine-mutige-familie-aus-dresden/ zu entdecken.

Verlegung von neuen Stolpersteinen (pixabay)

Neue Stolpersteine auch in der Freiberger Straße

Und um 13.45 Uhr findet eine weitere neue Verlegung an der Freiberger Straße 6 statt.
Die Steine sind der Familie Schäfer/Weigoldt gewidmet, da der Wohnort Palmstraße 37 nicht mehr existiert wird der Stein an der Freiberger Straße verlegt.

Ein Stolperstein wird erneuert

Um 13.20 Uhr wird der gestohlene Stein für Margarete Schreiber an der Freiberger Straße 43 neuverlegt. Der Stein wurden 2024 gestohlen.

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