Fiel eine Frau im Mittelalter und der frühen Neuzeit durch besondere Klugheit oder Selbstbestimmtheit auf, arbeitete als Heilerin oder Hebamme mit großem Erfolg, dann wurde man(n) schnell skeptisch. „Die ist mit dem Teufel im Bunde!“ Die Diffamierung als Hexe konnte schnell tödliche Konsequenzen für die Beschuldigte nach sich ziehen, so, wie die Geschichte der Sophie von Taubenheim.
37 Hexenprozesse gab es in Dresden zwischen 1407 und 1720.
Hinrichtung auf dem Dresdner Altmarkt
Am 23. Juli 1585 fand auf dem Dresdner Altmarkt eine Hinrichtung statt, die ein düsteres Kapitel sächsischer Geschichte offenbart: Sophia von Taubenheim, geborene Zaschnitz, wurde öffentlich durch das Schwert hingerichtet. Ihre Geschichte ist geprägt von Beschuldigungen, Intrigen und einem unerbittlichen Gerichtssystem, das – trotz fehlender Beweise – eine Frau zu Tode verurteilte. Aber was führte dazu, dass eine Adlige unter den Augen der Menge ihr Leben verlor?
Die Anklage: Hexerei und Diebstahl
Im April 1585 begann Sophias Albtraum, als Kurfürst August von seinem Rat ein Schreiben erhielt, das sie schwer belastete. Die Vorwürfe? Hexerei, Ehebruch und Diebstahl – schwere Anschuldigungen, die zu dieser Zeit mit dem Tod geahndet werden konnten. Ein Dieb namens Gregor Keller, den Sophias Ehemann, der Hofrat Hans von Taubenheim, Jahre zuvor gefangen genommen hatte, hatte angeblich Beweise gegen sie. Auch ein Bauer namens Paul Rüdiger, dessen Besitz von Taubenheim gepfändet worden war, soll belastende Aussagen gemacht haben.
Die Anschuldigungen waren schnell zur Hand, und schon am nächsten Tag erging ein Haftbefehl gegen Sophia. Ihr Mann versuchte vergeblich, ihre Unschuld zu beweisen und die Glaubwürdigkeit der Zeugen infrage zu stellen – doch die Vorwürfe waren zu schwer und der Kurfürst zu misstrauisch.
Der Prozess: Ein Weg durch die Folter
Sophias Prozess fand in zwei Abschnitten statt: Die erste Befragung, die sogenannte „gütliche“ Vernehmung, fand am 24. Mai 1585 auf der Albrechtsburg in Meißen statt. Hier blieb Sophia standhaft und leugnete alle Anklagepunkte. Auch in der zweiten Vernehmung am 30. Juni in Dresden legte sie kein Geständnis ab.
Doch das Gericht war unbarmherzig: Bereits am 1. Juli wurde Sophia der „peinlichen Befragung“ unterzogen – eine Verhörmethode, die unter Folter stattfand. Schließlich brach sie unter den Qualen zusammen und legte ein Geständnis ab. Doch sie bestritt die Vorwürfe erneut, sobald die Folter endete. Da die Aussagen der Zeugen, insbesondere von Kilian Keller, dem Sohn von Gregor Keller, jedoch schwer wogen, wurde Sophia ein zweites Mal der Folter unterzogen.
Die Anschuldigungen, die gegen sie ins Feld geführt wurden, klangen dabei wie aus einem Hexenprozess: Sie und ihre Komplizin, Heidine Wiedemann, hätten angeblich ein Stück Kleidung des Kurfürsten in einem Topf mit Kräutern verbrannt, begleitet von unverständlichen Worten, um ihn zu verhexen. Dass Kurfürst August tatsächlich erkrankte, befeuerte diese Anklage.
Das Urteil: Ein Todesurteil ohne Hexerei
Da Sophia weiterhin ihr Geständnis widerrief und es keinen klaren Beweis für Hexerei gab, fiel das Gericht auf eine andere Anklage zurück: Ehebruch. Obwohl die Anschuldigungen fragwürdig waren, genügte der Verdacht, um die Todesstrafe zu verhängen. Am 23. Juli 1585 wurde Sophia von Taubenheim schließlich auf dem Dresdner Altmarkt durch das Schwert hingerichtet – eine brutale Vollstreckung, die auch die Öffentlichkeit anziehen sollte, um ein Exempel zu statuieren.
Ein trauriges Schicksal und ein dunkles Kapitel der Justiz
Sophias Geschichte ist ein Beispiel für die damaligen Machtstrukturen und das brutale Justizsystem, das vor allem Frauen, die sich gesellschaftlichen Erwartungen widersetzten, gnadenlos verfolgte. Die Vorwürfe gegen sie basierten mehr auf Gerüchten und persönlichen Fehden als auf tatsächlichen Beweisen, und ihr Tod bleibt ein Mahnmal für die Ungerechtigkeit jener Zeit. Ihrer Komplizin Heidine Wiedemann sollte es noch schlimmer treffen.