Bildungspaket

195 Euro für Schulmaterial – zusätzliche Unterstützung bei Mittagessen, Klassenfahrten, Nachhilfe und Freizeitangeboten, das Bildungspaket erleichtert Familien mit geringem Einkommen den Schulstart

Zum Beginn des neuen Schuljahres kommen auf die rund 65.000 Schülerinnen und Schüler an Dresdens 148 Schulen zahlreiche Kosten zu – etwa für Schreibwaren, Sportbekleidung, das Bildungsticket oder anstehende Klassenfahrten. Wer als Familie über ein geringes Einkommen verfügt, kann hierfür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.

„Der Schulanfang soll Kindern Freude bereiten und ihre Familien nicht finanziell belasten. Das Bildungspaket sorgt dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen am Schulleben und am gesellschaftlichen Miteinander teilhaben können. Ich rate berechtigten Familien deshalb ausdrücklich dazu, die bestehenden Unterstützungsangebote auch zu nutzen“, so Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen auf Dresden.de.

Pauschale von 195 Euro für die Schulausstattung

Für Dinge wie Schulranzen, Sportkleidung, Hefte, Papier und Stifte stehen jährlich 195 Euro zur Verfügung. Der Betrag wird in zwei Raten ausgezahlt: 130 Euro zu Beginn des Schuljahres und weitere 65 Euro im zweiten Halbjahr. Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen die Pauschale meist automatisch überwiesen. Wer stattdessen Wohngeld oder den Kinderzuschlag bezieht, muss dafür einen separaten Antrag einreichen. Ein Nachweis über die tatsächlich gekauften Materialien ist nicht nötig.

Schulbedarf

Sechs Leistungen rund um Schule und Freizeit

Das Bildungspaket setzt sich aus insgesamt sechs Bausteinen zusammen:

  • Schulbedarf: jährlich 195 Euro für die persönliche Ausstattung.
  • Mittagessen: Die Verpflegung in Schule, Hort und Kita wird komplett übernommen, ein Eigenanteil entfällt.
  • Ausflüge und Klassenfahrten: Sowohl eintägige Ausflüge als auch mehrtägige Fahrten werden finanziert. Nicht enthalten sind persönliche Ausgaben wie Taschengeld, Wanderschuhe oder Badesachen.
  • Schülerbeförderung: Der Weg zur Schule wird bezuschusst, in Dresden vor allem in Form des Bildungstickets. Legen Kinder den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück, entfällt der Zuschuss.
  • Nachhilfe: Wird zusätzliche Lernförderung außerhalb der Schule benötigt, kann diese übernommen werden – vorausgesetzt, die Schule bestätigt den Bedarf.
  • Freizeit und Kultur: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre stehen monatlich 15 Euro zur Verfügung, insgesamt bis zu 180 Euro im Jahr – nutzbar etwa für den Sportverein, Musikunterricht oder andere Freizeitangebote.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Zuständige Stelle ist bei Grundsicherungsgeld das Jobcenter, in allen anderen Fällen das Sozialamt. Wer bereits Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhält, muss das Bildungspaket nicht extra beantragen – die entsprechenden Leistungen sind bereits im Antrag auf die Hauptleistung enthalten. Es genügt, die notwendigen Belege zur Abrechnung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Eine Ausnahme bildet die Nachhilfe, für die weiterhin ein eigener Antrag erforderlich ist. Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag hingegen müssen das Bildungspaket gesondert beantragen – die Antragstellung ist unkompliziert online möglich.

Auch Familien, die derzeit keine der genannten Sozialleistungen beziehen, sollten prüfen lassen, ob sie einen Anspruch haben. Reicht das Einkommen etwa nicht aus, um Kosten wie eine Klassenfahrt zu tragen, kann unter Umständen sogar ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld beim Jobcenter bestehen.

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