Neues vom PdKR

Es gibt mal wieder Neues vom PdKR (Platz der Kinderrechte) zu berichten. Es wurden neue Aufbauten getätigt.

So langsam kommt der neue Name der Spielfläche an der Löbtauer Straße auch im Sprachgebrauch der Menschen an und so langsam entwickelt sich der Platz weiter.

Nach dem anfänglich nur die Benennung und eine Durchsage in der Straßenbahn auf ihn hinwiesen, folgte recht bald ein Graffiti an der Kletterwand. All diese Aktivitäten gehen auf die Arbeit der Kinder und Jugendbeauftragten der Stadt Dresden zurück. Sie macht zusammen mit Kindern und Jugendlichen trotz knapper Kassen vieles möglich.

Bei unserem letzten Besuch fielen und nun Bauzäune auf. Diese sperren derzeit noch die neuesten Aufbauten auf dem Platz ab. Bei den Aufbauten handelt es sich im ein Gestell in dem die Kinderrechte nachlesbar sind und einen Bücherschrank.

Die UN Kinderrechte

  1. Gleichheit Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)
  2. Gesundheit Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)
  3. Bildung Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
  4. Spiel und Freizeit Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)
  5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
  6. Schutz vor Gewalt Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)
  7. Zugang zu Medien Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
  8. Schutz der Privatsphäre und Würde Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
  9. Schutz im Krieg und auf der Flucht Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)
  10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)

Eine Sichtbarmachung der Rechte der Kinder hilft uns allen diese zu beachten.

Bücherschrank

Welche Bücher einmal ihren Platz im Bücherschrank einnehmen wird sich zeigen, gern legen wir den Kinderstadtplan der Friedrichstadt dazu.

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