Am 29. Januar 2025 wird in der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt. Die digitale Bearbeitung der neuen Verfahren steht im Vordergrund. Die E-Akte vernetzt Justiz und Polizei besser mit der digitalen Welt und erleichtert den Austausch von Informationen sowie die Bearbeitung digitaler Beweismittel.
Was bedeutet die E-Akte für die Justiz?
Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer betont die Bedeutung dieser Umstellung: „Mit der elektronischen Akte werden sich die Arbeitsabläufe grundlegend ändern. Diese Veränderung betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen.“
Die Arbeitsplätze in den beteiligten Behörden sind modernisiert und die Mitarbeitenden intensiv geschult. Auch in den kommenden Monaten sind weitere Workshops geplant, um den Übergang zu erleichtern.
Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vor allem die Art der Akteneinsicht. Diese kann nun online über das „Akteneinsichtsportal“ (www.akteneinsichtsportal.de) erfolgen. Wer keinen eigenen Computer oder Internetzugang besitzt, kann dafür einen speziellen Akteneinsichtsplatz in der Staatsanwaltschaft Dresden nutzen.
Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit
Ein weiterer Vorteil der E-Akte ist der ökologische Nutzen. Jährlich werden bei der Staatsanwaltschaft Dresden etwa 1,1 Millionen Blatt Papier und rund 100.000 Aktendeckel eingespart. Polizeipräsident Lutz Rodig sieht in der E-Akte nicht nur eine Effizienzsteigerung, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz: „Die elektronische Akte ist ein Fortschritt, der sowohl der Strafverfolgung als auch unserer ökologischen Verantwortung gerecht wird.“