Soziale Erhaltungssatzung im Stadtrat abgelehnt

Am vergangenen Freitag wurde im Dresdner Stadtrat die Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Teile von Löbtau und Friedrichstadt (V2910/24) abgelehnt. Eine Mehrheit aus CDU, AfD, Team Zastrow und FDP blockierte das geplante Instrument, das Mietsteigerungen eindämmen und soziale Strukturen in den betroffenen Stadtvierteln sichern sollte.

Neptunbrunnen in der Wintersonne im Krankenhaus Friedrichstadt

Ein Rückschlag für bezahlbaren Wohnraum und soziale Integration

Andrea Mühle, Sprecherin für Wohnen der Bündnisgrünen Fraktion, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung und bezeichnete sie als „fatalen Signal“. Sie betont, dass die Soziale Erhaltungssatzung – auch bekannt als Milieuschutzsatzung – in vielen anderen Städten wie Leipzig oder München bereits erfolgreich eingesetzt wird, um Luxussanierungen einzuschränken und sozial durchmischte Quartiere zu bewahren. In Dresden, wo Wohnraum zunehmend knapper und teurer wird, wäre sie ein wertvolles Mittel gewesen, um die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte zu verhindern.

Der Sinn hinter der Sozialen Erhaltungssatzung

Die Soziale Erhaltungssatzung hätte es der Stadt ermöglicht, bauliche Veränderungen wie Luxussanierungen strenger zu kontrollieren und somit die Mietpreise in den betroffenen Gebieten zu stabilisieren. Mühle kritisiert, dass die Entscheidung, das Gesetz abzulehnen, der Politik nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ folgt. Obwohl die Probleme des bezahlbaren Wohnraums in Dresden immer wieder thematisiert werden, werde die Ursache der Mietsteigerungen nicht ausreichend angegangen, indem wirksame Lösungen wie diese blockiert werden.

Verdrängung als soziales Problem

Die Ablehnung der Erhaltungssatzung hat nicht nur soziale Auswirkungen auf die betroffenen Quartiere, sondern könnte auch eine langfristige Belastung für die gesamte Stadtgesellschaft darstellen. Mühle macht deutlich, dass die Verdrängung von einkommensschwachen Haushalten zu sozialen Herausforderungen in anderen Stadtteilen führen könnte. Ein „Weiterziehen“ der betroffenen Personen in weniger teure Viertel könnte dort die sozialen Strukturen destabilisieren, was Dresden derzeit bereits in verschiedenen Bereichen zu spüren bekommt.

Die Vorlage der Verwaltung hatte die Gebiete in Löbtau und Friedrichstadt als besonders betroffen identifiziert. Durch intensive Prüfungen, die auch die Bevölkerung einbezogen, wurde nachgewiesen, dass diese Viertel ohne Gegenmaßnahmen von drastischen Mietsteigerungen und sozialer Verdrängung betroffen wären. Das geplante Instrument hätte als Frühwarnsystem wirken können, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Entscheidung, diese Maßnahme abzulehnen, bedeutet, dass dieses erarbeitete Ergebnis nun ungenutzt bleibt.

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt

Mühle nennt einen weiteren wichtigen Punkt: die finanziellen Folgen der Ablehnung. Die steigenden Mieten belasten nicht nur die betroffenen Haushalte, sondern auch den Stadthaushalt. Wenn mehr Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, um ihre Mieten zu bezahlen, steigen die Ausgaben für Bürgergeld und Wohngeld. Die Stadt muss dann höhere Zuschüsse bereitstellen, was die ohnehin angespannten Finanzressourcen weiter strapaziert. Mühle warnt davor, dass diese Entscheidung der Stadt finanziell „einen Bärendienst“ erweist.

Fazit

Die Ablehnung der Sozialen Erhaltungssatzung stellt einen Rückschlag für die Bemühungen dar, soziale Integration und bezahlbaren Wohnraum in Dresden zu fördern. Die Entscheidung, eine wirksame Maßnahme gegen die zunehmende Verdrängung einkommensschwacher Haushalte zu blockieren, könnte langfristig nicht nur die betroffenen Stadtteile belasten, sondern auch die gesamte Stadtgesellschaft vor große Herausforderungen stellen. Angesichts der bereits angespannten Haushaltslage könnte die Stadt diese Chance nicht nur sozial, sondern auch finanziell besser genutzt haben.

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