Überbreiter Laster stoppt Verkehr – und Fahrer landet direkt im Knast

Montagabend, der Feierabendverkehr auf der Washingtonstraße ist längst durch. Gegen 22 Uhr stoppten Polizeibeamte in einen auffälligen Mercedes-Sattelzug. Das Fahrzeug war mit einer Ladung unterwegs, die deutlich über die zulässige Breite hinausragte. Eine vorgeschriebene Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug fehlte ebenso wie die notwendige Sondergenehmigung.

Polizei Kelle

Verstoß gegen Vorschriften für Schwerlasttransporte

In Deutschland dürfen Fahrzeuge und Ladungen grundsätzlich eine Breite von 2,55 Metern nicht überschreiten. Liegt die Transportbreite darüber, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Zusätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung in solchen Fällen eine Begleitung durch ein spezielles Sicherungsfahrzeug vor. Der kontrollierte Lkw erfüllte keine dieser Voraussetzungen.

Haftbefehl gegen den Fahrer

Bei der Überprüfung der Personalien des 51-jährigen Fahrers stellte die Polizei fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Hintergrund war eine nicht beglichene Geldstrafe. Da der Fahrer den geforderten Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, nahmen die Beamten ihn fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Konsequenzen für Fahrer und Transport

Für den Fahrer bedeutet der Vorfall neben der Inhaftierung zusätzliche Konsequenzen: Ein Verstoß gegen die Vorschriften für Schwerlasttransporte zieht empfindliche Bußgelder und mögliche Fahrverbote nach sich. Auch der Transport selbst durfte nicht fortgesetzt werden, solange die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt sind.

Hintergrund: Schwerlast- und Sondertransporte

  • Maßvorgaben: Ohne Sondergenehmigung liegt die zulässige Breite bei 2,55 Metern, bei Kühlfahrzeugen bei 2,60 Metern.
  • Genehmigungen: Für Transporte, die diese Maße überschreiten, müssen Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Zuständig sind in der Regel die Straßenverkehrsbehörden.
  • Sicherung: Ab einer bestimmten Größe oder Streckenführung ist ein Begleitfahrzeug zwingend vorgeschrieben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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Dieser Beitrag ist Teil 136 von 137 der Artikel-Serie Polizeimeldungen

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