Morgen ist Buß- und Bettag. In ganz Deutschland ist er ein Feiertag der evangelischen Kirche.
Aus aktuellen Anlässen wurden in der Geschichte immer wieder Buß- und Bettage angesetzt. In Zeiten von Notständen und Gefahren riefen die Herrschenden die ganze Bevölkerung zu Umkehr und Gebet auf. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird ein allgemeiner Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem Totensonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, begangen. Der Totensonntag ist also der letzte Sonntag vor dem ersten Advent.
An diesem Tag geht es um Buße im religiösen Sinn, um Reue für begangene Sünden und Besinnung auf den Glauben.
1994 wird der Buß- und Bettag in ganz Deutschland, außer in Sachsen 1994 abgeschafft.
Regelungen in Sachsen, Bayern und Berlin
Durch die von den Ländern beschlossenen Feiertagsgesetze ist es in den meisten Bundesländern jedem Arbeitnehmer möglich, sich mit dem Hinweis auf religiöse Pflichten zu religiösen Feiern einen Tag freizunehmen. Es muss kein Urlaubstag genommen, allerdings müssen Arbeitnehmende auf Lohn verzichten.
Nur bei uns in Sachsen besteht der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag weiter. Dafür bezahlen wir in Sachsen als arbeitnehmende Menschen einen um 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als in den anderen Bundesländern. Die Arbeitgeber zahlen entsprechend weniger Beitrag. Der zusätzliche Beitrag für die Arbeitnehmende übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Das Bundesverfassungsgericht hielt dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung für zumutbar.
In Bayern haben die Schulen an diesem kirchlichen Feiertag geschlossen. Die Lehrkräfte haben am Buß- und Bettag zwar unterrichtsfrei, allerdings nicht dienstfrei. Nach den bayrischen Regelungen gilt folgendes „An vielen Schulen des Freistaates wird dieser Tag genutzt, um einen sogenannten Pädagogischen Tag abzuhalten, der aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung thematisiert. Allerdings muss bekenntniszugehörigen Lehrkräften, die dies wünschen, Gelegenheit gegeben werden, von dem Pädagogischen Tag oder ähnlichen Veranstaltungen fernzubleiben“. Zudem haben in Bayern die meisten Kindergärten geschlossen, dadurch müssen viele Arbeitnehmer mit Kindern an diesem Tag Urlaub nehmen. Der öffentliche bayrische Nahverkehr folgt dem Ferienfahrplan.
In Berlin müssen evangelische Schüler die Schule nicht besuchen.
Der Buß- und Bettag ist bundesweit ein stiller Feiertag. Weil der Buß- und Bettag weiterhin kirchlicher Feiertag ist, sind in einigen Bundesländern an diesem Tag Tanzveranstaltungen verboten, mancherorts auch der Betrieb von Geldspielautomaten und Spielhallen.
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