Grünfläche und nun?

Wir werden immer wieder gefragt, wie es eigentlich mit der Fläche an der Bauhofstraße Ecke Floßhofstraße weitergeht. Früher war da ein Garagenhof, der wurde abgerissen und zur Grünfläche und nun?

so sah es mal aus

Aus dem Dresdner Amtsblatt KW12 vom 25. März 2021 (Seite 25, 2. Spalte von Links) läßt sich dazu folgendes entnehmen

„Den Gemeinbedarfsflächen, Teilflächen 1 und 2, ist eine externe Maßnahmenfläche mit einer Größe von 3.180 m² auf dem Flurstück 534/3 Gemarkung Friedrichstadt und den Teilflächen der Flurstücke 534/1 und 587 Gemarkung Friedrichstadt sowie Flurstück 560/b Gemarkung Altstadt II und der Bezeichnung „Rückbau und Entsiegelung der Garagenanlage Floßhofstraße“ zugeordnet worden. Innerhalb der Garagenanlage ist insgesamt eine Fläche von 1.336 m² mit baulichen Anlagen und Flächenbefestigungen abzubrechen und zu entsiegeln. Angelegt werden soll eine naturnahe gestaltete Freifläche mit öffentlichen Spielangeboten. Die Fläche ist mit Rasen und Sträuchern zu begrünen sowie 12 Großbäumen zu bepflanzen. Eine punktuelle Neuversiegelung durch Fundamente zum Einbau von Spielgeräten ist bis zu einer Flächengröße von insgesamt 136 m2 zulässig (Beiplan 2). Den Gemeinbedarfsflächen, Teil flächen 1 und 2, ist im Zug der ökologischen Baubegleitung und Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: unter Voraussetzung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG das bestehende Ersatzhabitat für Zauneidechsen im Gewerbegebiet Coschütz-Gittersee zugeordnet worden.

um diese Fläche geht es

Ungünstig formuliert

Genau diesen Text haben wir an die Verwaltung des Stadt gesendet und bekamen aus dem  Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft folgende Antwort:
Der Text im Dresdner Amtsblatt von 2021, hier der Auszug  „…Angelegt werden soll eine naturnahe gestaltete Freifläche mit öffentlichen Spielangeboten…“ ist ungünstig formuliert. Es handelt sich bei dem Thema Spielangebote um ein langfristiges Planungsziel. Die Ausrichtung eines künftigen Spielplatzes liegt auf einer zurückhaltenden Ausstattung im Einklang mit dem Charakter des Grünzuges.

Aktuell liegen auf der Fläche Entwicklungsmaßnahmen (Ausgleich- und Ersatz für das Schulprojekt des B-Planes Nr. 3015 an der Freiberger Straße), mit denen ein Angebot an Spielgeräten/ Ausstattungen gesetzlich nicht vereinbar ist.

Wenn aus fachlicher Sicht eine Weiterentwicklung mit Spielangeboten an dieser Stelle sinnvoll ist, werden wir Sie in der Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen. Mittelfristig sehen wir diese Entwicklung nicht.

Bitte vermitteln Sie den Anwohnern, dass mit dem weitläufigen Grünzug ein große Fläche für eine aktive Freizeitgestaltung und Erholung vorhanden ist.

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